Vom Fachmann die Bestattung organisieren lassen

Ist ein Familienmitglied verstorben, ist die Trauer bei den Angehörigen groß. Viele trauern im Stillen, möchten dabei für sich sein und nicht belästigt werden. Ein Trauerfall innerhalb der Familie bedeutet für die Hinterbliebenen jedoch, dass viele Dinge organisiert werden müssen. Dass die Angehörigen einer verstorbenen Person nicht nur moralisch dazu verpflichtet sind, eine Beisetzung zu organisieren, ist gesetzlich geregelt. Demnach sind die nächsten Verwandten dafür zuständig, alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, damit eine Bestattung stattfinden kann. Ein Ablauf der Trauerfeier kann einerseits von der verstorbenen Person selbst mittels einer Verfügung zu Lebzeiten festgelegt worden sein. Darin kann sie Wünsche bezüglich der Art und des Ortes der Trauerfeier festlegen. Andererseits sind die Erben dafür zuständig, Art und Ort einer Beisetzung festzulegen, sollte die oder der Verstorbene keine diesbezüglichen Vorsorgen getroffen haben.

Der erste Schritt, eine Bestattung zu organisieren, liegt darin, die dafür notwendigen Entscheidungen zu treffen. Zunächst muss festgelegt werden, welche Art der letzten Ruhe für die verstorbene Person infrage kommt. Üblich sind dabei vor allem Erdbestattungen im Sarg oder einer Urne. Für die Urnenbestattung ist jedoch eine vorhergehende Einäscherung nötig. Gleiches gilt für die Seebestattung. Bei dieser wird die Asche in einer Urne vom Schiff aus dem Meer übergeben. Da es sich um eine spezielle Urne handelt, löst sie sich im Wasser und gibt die Asche frei. Die Beisetzung im Meer war lange Zeit den Seeleuten vorbehalten, ist nun aber jeder Person möglich. Während die Bestattung im Sarg nur auf einem Friedhof erfolgen kann, ist eine Urnenbestattung auch in einem Friedwald möglich. Dabei wird die Urne am Fuß eines Baumes beigesetzt. Ein Grabmal gibt es dabei nicht, allerdings besteht die Möglichkeit, mittels einer Plakette am Baumstamm an die Person zu erinnern.

Sind diese entscheidenden Fragen geklärt, stehen die Formalitäten an, die es zu erledigen gilt. Zunächst ist ein Totenschein nötig, der das Ableben der Person zweifelsfrei feststellt. Dieser muss von einem zugelassenen Arzt ausgestellt werden. Für die Klärung weiterer bürokratischer Hürden steht ein Bestattungsinstitut zur Verfügung, welches man mit der Planung beauftragt. Neben der Beschaffung eines Sarges oder einer Urne kümmert sich das Unternehmen um den Ablauf der Einäscherung und den Transport zum gewünschten Bestattungsort. Das Bestattungsinstitut übernimmt zudem die Kommunikation mit den zuständigen Verwaltungsbehörden, damit eine Grabstelle zur Verfügung steht. Weiterhin übernimmt es in den meisten Fällen den Schriftverkehr mit dem Standesamt, dem der Tod einer Person stets zu melden ist. Um eine Bestattung zu organisieren und im Sinne der Angehörigen stattfinden zu lassen, pflegt das Bestattungsinstitut engen Kontakt zu den Angehörigen und erfüllt deren Wünsche bestmöglich.

Weitere Informationen finden Sie bei der AK Beerdigungsinstitut Berlin GmbH.


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